Augenlaser-Behandlung – Kostenübernahme durch Krankenkasse?

Brille und Kontaktlinsen behindern den Alltag, dennoch ist eine klare Sicht für Menschen mit Sehbehinderungen ohne diese Hilfsmittel in der Regel nicht möglich. Daher liebäugeln nicht wenige Patienten mit einer Augenlaserbehandlung, die die Erlösung von Kontaktlinsenreinigungen und beschlagenen Brillengläsern verspricht.  Neben all den Vorteilen, die so eine Behandlung mit sich bringt, sollte man aber auch die Kostenfrage im Blick haben. Welche Kosten fallen überhaupt an? Inwiefern unterstützt die Krankenkasse die Behandlung? Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse bei der Übernahme von Kosten für eine Laserbehandlung? All das sollte vor einer Behandlung geklärt werden.

Kosten einer Augenlaserbehandlung

Die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst sollte man prüfen lassen, ob der Sehfehler überhaupt korrigierbar ist und wenn ja, wie. SEHHILFE WEG bietet dafür einen 24-Stunden-Service an, um eine Eignung für die jeweilige Augenlaser-Behandlung festzustellen. Es gibt viele Kliniken, die unterschiedliche Methoden anbieten. Natürlich hängt der Preis auch von der Klinik ab, in der man die Behandlung durchführt. Deutsche Kliniken sind in der Regel sehr viel teurer als andere in Europa. So kann man viel Geld sparen, wenn man die Behandlung in Prag oder in der Türkei durchführen lässt. Wenn man sich in Deutschland behandeln lässt, fallen im Durchschnitt 1500 – 2500 Euro an Kosten pro Auge an.

Übernahme der Augenlaser Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse

Diese doch recht hohen Kosten werfen bei den Patienten schnell die Frage auf, inwiefern die Krankenkassen sie bei der Augenlaser Behandlung unterstützen können. Leider ist es nicht einfach, eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erwirken. Bisher sieht der Regelvertrag einer gesetzlichen Krankenkasse nicht vor, dass eine Laserbehandlung übernommen wird. Auch wenn es für Patienten mit einer Sehbehinderung schwer verständlich ist, wird ein laserchirurgischer Eingriff am Auge als Schönheits-OP eingestuft und somit nicht als medizinisch notwendig.

In nur zwei Fällen genehmigt die Krankenkasse eine Kostenübernahme: Wenn man eine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen oder Brillen nachweisen kann. So wird die Behandlung medizinisch notwendig. Aber auch wenn eine derartige Unverträglichkeit festgestellt worden ist, sollte man vorab die Kostenübernahme mit seiner Krankenkasse klären. Wenn die Laserbehandlung schon durchgeführt wurde und die Abrechnung im Nachhinein erst eingereicht wird, sehen die meisten Krankenkassen von einer Kostenübernahme ab.

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Übernimmt die private Krankenkasse die Kosten fürs Augenlasern?

Auch die privaten Krankenkassen sehen keine Augenlaserbehandlungen in ihren Basistarifen vor. Dennoch gibt es verschiedene Zusatzversicherungen, die man zu den Basis-Leistungen abschließen kann, die eventuell die Kosten der Behandlung decken könnten. Eine medizinische Notwendigkeit, die durch eine Unverträglichkeit von Kontaktlinsen oder Brillen besteht, ist auch bei den privaten Krankenkassen häufig ein Grund für die Kostenübernahme. Einige private Krankenkassen übernehmen schon die Kosten, wenn durch eine Laserbehandlung gewährleistet wird, dass der Patient in der Zukunft keine Brille oder Kontaktlinsen mehr tragen muss.

Augenlasern und der Traum vom Leben ohne Brille

Wer keine Unverträglichkeit gegen Kontaktlinsen und Brillen nachweisen kann, dem bleibt nur noch die Möglichkeit, die Kosten fürs Augenlasern selbst zu tragen. Dies ist meist der Regelfall und der Grund dafür, dass sich immer mehr Patienten für eine Augenlaser-Behandlung in der Türkei entscheiden.

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